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Allgemeine Geschäftsbedingungen

In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts in den §§ 651 a-I BGB werden die

nachfolgenden Reisebedingungen zwischen Ihnen als Reisenden und der Surf- Pyramide Ampuriabrava S.L. (im Verlauf surf-pyramide genant) vereinbart:

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

2. BEZAHLUNG

3. LEISTUNGEN

4. HÖHERE GEWALT

5. LEISTUNGSÄNDERUNGEN

6. PREISÄNDERUNGEN

7. RÜCKTRITT

8. UMBUCHUNG, ERSATZPERSON

9. HAFTUNG

10. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

11. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

12. MITWIRKUNGSPFLICHT

13. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN-/GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

14. AUSSCHLUSS

15. ANSPRÜCHE AUS DEM REISEVERTRAG

16. GEPÄCKBEFÖRDERUNG (SIEHE AUCH HAFTUNGSAUSSCHLUSS)

17. VERSICHERUNGEN

18. INSOLVENZSCHUTZ

19. ABTRETUNG

20. ALLGEMEINES

21. VERANSTALTER DER REISEN

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

1.1.

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für vier Wochen an. Die Buchung muss schriftlich mittels Buchungsantrag, per Fax oder Internet vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten

Teilnehmer (Teilnehmerzahl), für deren Vertragsverpflichtungen er einsteht. Für die Annahme der besonderen Verpflichtung des Anmeldenden bedarf es keiner ausdrücklichen und gesonderten Erklärung seitens dessen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung zustande. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

1.2.

Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an Sie, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (u.a. Zahlung der Anzahlung) annehmen können.

2. BEZAHLUNG

Mit Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 15% auf den Reisepreis, mind. 150 € , pro Reiseteilnehmer fällig, zahlbar innerhalb 2 Wochen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 7 Tage vor Abreise) wird nur Barzahlung oder Lastschriftverfahren des vollen Reisepreises akzeptiert. Die Einzahlung erfolgt jeweils in einer Summe für alle angemeldeten Reiseteilnehmer. Die Unterlagen werden dem Kunden ca. 14 Tage vor Reisebeginn vom Veranstalter/Reisebüro zugesandt oder ausgehändigt.

3. LEISTUNGEN

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens des Veranstalters.

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4. HÖHERE GEWALT

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen

eine nach § 471 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach

dem Gesetz je zur Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

5. LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem

Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Der Veranstalter ist berechtigt, unter bestimmten, in seiner Leistungsbeschreibung im einzelnen anzugebenen Voraussetzungen, nachträglich Änderungen des Zustiegs-/Abfahrtortes vorzunehmen.

6. PREISÄNDERUNGEN

6.1.

Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.

6.2.

Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich, nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir Ihnen die

Schriftform.

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7. RÜCKTRITT

7.1

Rücktritt durch den Kunden

Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Dies ist formfrei möglich, wir empfehlen aus Beweissicherungsgründen die Schriftform. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann gemäß § 651 i, Abs. 2 BGB folgende Entschädigung

pro Person beanspruchen:

  • bis 31. Tag vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises,

  • bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises,

  • bis 8. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises,

  • ab 7. Tag vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises,

Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist, als die geforderte Entschädigung. Tritt ein einzelner Teilnehmer die Reise nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Richtet sich die Höhe der Reisepreises nach der Belegungszahl der Unterkunft und tritt einer der mitangemeldeten Teilnehmer vom Reisevertrag zurück, wird der dadurch entstandene Ausfall auf die verbleibenden Teilnehmer anteilig umgelegt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

7.2

Rücktritt durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten:

a) wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

b) wenn die Durchführung der Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag durch den Reiseveranstalter gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

c) Mindestteilnehmerzahl: Kann, wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl (siehe jeweiliges Angebot bzw. Mindestteilnehmerzahl 18 Personen), die Reise nicht stattfinden, so ist der Veranstalter berechtigt, bis 3 Wochen vor Reisebeginn, vom Vertrag zurückzutreten. Eine entsprechende Mitteilung muss den Kunden bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn zugegangen sein. Der bereits gezahlte Reisepreis wird in vollem Umfang erstattet.

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8. UMBUCHUNG/ ERSATZPERSON

Werden auf Wunsch des Kunden nach der Bestätigung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der gemeldeten Teilnehmerzahl vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter eine angemessene Bearbeitungsgebühr erheben. Eine Umbuchung auf ein anderes, im Prospekt aufgeführtes Reiseziel,

ist bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Eine bereits geleistete Anzahlung verfällt nicht. Bis vor

Reisebeginn kann sich der Teilnehmer bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Der Veranstalter kann dem Wechsel in der Person der Reisenden widersprechen, wenn durch die Teilnahme des Dritten Mehrkosten entstehen und wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in

Bezug auf die Reise nicht genügt oder inländische bzw. ausländische gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haftet Sie für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Hierfür können wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 20 € pro Person verlangen.

9. HAFTUNG

Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.

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10. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

10.1.

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:

a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Für Schadensersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von 4000 €  vereinbart. Liegt der Reisepreis über 1333 € ist die Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

10.2.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

10.3.

Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

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11. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

12. MITWIRKUNGSPFLICHT

12.1.

Mängel oder Störungen sind unseren Mitarbeitern vor Ort sofort mitzuteilen, wir empfehlen die Schriftform. Sollten diese Personen nicht am Ort sein, reicht eine sofortige Mitteilung an den Reiseveranstalter, worin die Mängel beschrieben sind und um Abhilfe nachgesucht wird. Kommt der Teilnehmer durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

12.2.

Sie können bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits geboten ist.

13. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN-/GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Auf die Erfordernisse für Angehörige eines anderen Staates wird der

Veranstalter hinweisen, sofern die Zugehörigkeit der Reisenden zu einem anderen Staat erkennbar ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.

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14. AUSSCHLUSS

Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.

15. ANSPRÜCHE AUS DEM REISEVERTRAG

Der Kunde muss Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Reiserückkehrdatum beim Reiseveranstalter geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß endet. Hat der Vertragspartner gegenüber dem Veranstalter fristgemäß seine Ansprüche geltend gemacht, wird die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen Zurückweisung durch den Veranstalter gehemmt. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren in 3 Jahren.

16. GEPÄCKBEFÖRDERUNG (SIEHE AUCH HAFTUNGSAUSSCHLUSS)

Gepäck wird in normalem Umfang befördert. Dies bedeutet pro Person maximal einen Koffer und ein Handgepäckstück.. Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen zu beaufsichtigen.

17. VERSICHERUNGEN

Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Reiseversicherungen über uns abzuschließen wie beispielsweise eine Reiserücktrittskostenversicherung.

18. INSOLVENZSCHUTZ

Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass Ihnen, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des

Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen unsere Versicherung.

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19. ABTRETUNG

Eine Abtretung der Ansprüche aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen, falls nicht eine Zustimmung der surf-pyramide hierzu vorliegt. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche im eigenem Namen ausgeschlossen.

20. ALLGEMEINES

20.1

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

20.2

Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

20.3

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

21. VERANSTALTER DER REISEN

Ist der Veranstalter der Reisen nicht Surf-Paramide Ampuriabrava S.L., so ist es Strate Bustouristik Gmbh

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